Pächterin/Pächter gesucht

Die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg suchen schnellstmöglich, nach Möglichkeit ab 01. Januar 2025 zunächst auf drei Jahre befristet

eine Pächterin /einen Pächter des Gastronomiebereiches und der Personalkantine im Theater der Stadt Duisburg.

Als Pächterin/Pächter des Gastronomiebereiches verkaufen Sie in der Kassenhalle und dem Opernfoyer des Theaters Duisburg bei den von den Kulturbetrieben Duisburg sowie der Deutschen Oper am Rhein veranstalteten Aufführungen unseren Besuchern und Besucherinnen und Mitarbeitenden warme und kalte Speisen sowie Getränke und Süßwaren. In der Spielzeit 2023/2024 zählte das Haus bei rd. 340 Veranstaltungen ca. 80.000 Besucherinnen und Besucher.

Als Pächterin/Pächter der Personalkantine bewirtschaften Sie diese mit kalten und warmen Speisen sowie Getränken zu für Personalkantinen üblichen günstigen Preisen. Die Öffnungszeiten entsprechen dem unseres Theaterbetriebs (s. „Besondere Anforderungen zur Bewirtschaftung der Personalkantine“).


Pächterin/Pächter des Gastronomiebereiches
Verpachtung des Gastronomiebereiches im Vorderhaus im Theater Duisburg


Die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg suchen zum 01. Januar 2025 zunächst auf drei Jahre befristet

eine Pächterin /einen Pächter des Gastronomiebereiches im Theater der Stadt Duisburg.

Als Pächterin / Pächter verkaufen Sie in der Kassenhalle und dem Opernfoyer des Theaters Duisburg bei den von den Kulturbetrieben Duisburg sowie der Deutschen Oper am Rhein veranstalteten Aufführungen unseren Besuchern und Besucherinnen warme und kalte Speisen, Getränke und Süßwaren. In der Spielzeit 2023/2024 zählte das Haus bei rd. 340 Veranstaltungen ca. 80.000 Besucherinnen und Besucher.


Abgabefrist und Inhalt des Angebotes

Das vollständige Angebot muss uns bis spätestens 30. November 2024 vorliegen. Es sind beizufügen:

  • Konzept für das Catering in der Kassenhalle und im Opernfoyer,
  • Vorschlag einer monatlichen Pachtzahlung,
  • Preisliste für angebotene Getränke und Speisen in der Kassenhalle und im Opernfoyer
  • Preise für die gastronomische Ausrichtung von Premierenfeiern,
  • Preise für die gastronomische Ausrichtung von Sonderveranstaltungen,
  • Information, ob Getränke und Speisen von Theaterbesuchenden über ein Online-Portal bestellt werden können.

Der Pachtzeitraum beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2025 und ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Folgende Unterlagen und Eignungsnachweise sind gefordert:


  • Kurzbeschreibung Ihrer Person / Ihres Unternehmens mit beruflichem Werdegang und beruflicher Erfahrung,
  • Vollständige Angaben zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen,
  • Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse,
  • Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Lohn- und Umsatzsteuer,
  • Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung),
  • Polizeiliches Führungszeugnis und SchuFa-Auskunft (spätestens zum Präsentationstermin von den dazu eingeladenen Bewerbern und Bewerberinnen vorzulegen),
  • Kopie der Haftpflichtversicherungspolice mit Nachweisen der Höhe der versicherten Haftpflichtwerte,
  • Finanzierungskonzept,
  • Bescheinigung, dass Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLoG)- eigehalten wird,
  • mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Führung eines vergleichbaren Gastronomiebetriebs (Art und Umfang) inklusive Erfahrungen mit Veranstaltungen, mit Anschriften und Benennung einer Ansprechperson.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Eine Kostenerstattung für die Erstellung und Einreichung von Angeboten findet nicht statt.

Eine Besichtigung vorab wird empfohlen.

Ansprechpersonen:

Für technische Fragen und Besichtigung:
Dennis Welters
Hausinspektor
Tel.: 0203 / 283 62117
d.welters@stadt-duisburg.de

Für Fragen zur Bewerbung, Vertrag etc.:
Antonina Silberkuhl
Verwaltungsleiterin Theater
Tel.: 0203 / 283 62125
Mobil: 0160 / 90 394 489
a.silberkuhl@stadt-duisburg.de



Räumlichkeiten / Kaution

Der Pachtvertrag bezieht sich auf folgende Räume und Einrichtungen zur Bewirtschaftung nach Maßgabe der Bestandspläne der zuständigen Behörde der Stadt Duisburg:

Vorderhaus
Erdgeschoss, Kassenhalle Theke mit Technik (Kühlung und Spülmaschine) und Waschbecken
1. Rang, Opernfoyer Theke mit Technik (Kühlung), Waschbecken und Abstellraum/ Vorbereitungsraum




Einrichtung des Pachtgegenstandes

Die Kulturbetriebe Duisburg stellen folgende Einrichtungsgegenstände im Vorderhaus zur Verfügung:

· Thekenkorpus und Rückbuffet (Haupttheke),
· Tische,
· Stühle,
· Stehtische.

Die Pächterin / der Pächter stellt und unterhält mindestens die folgenden Einrichtungsgegenstände:


  • Zusätzliche Kühltruhen und Kühlvitrinen bei Bedarf,
  • Eiswürfelbereiter bei Bedarf,
  • Zusätzliche Schmutzmatten bei Bedarf,
  • Kaffeemaschinen,
  • Porzellan,
  • Besteck,
  • Gläser,
  • Kleininventar,

Das Aufstellen weiterer Einrichtungsgegenstände sowie das Verschieben bzw. Verändern von Gegenständen des Theaters bedürfen der Genehmigung der Theaterleitung.

Nutzungsregelungen

Den Kulturbetrieben Duisburg obliegen die Beheizung und die Versorgung der verpachteten Räume mit Strom und Wasser nach Maßgabe der vorhandenen Anschlüsse und Einrichtungen.

Für das Catering wird am Theater Duisburg eine Parkmöglichkeit für den Lieferverkehr in den dafür benötigten Zeiten zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung und Abholung von Material nach 22 Uhr ist nur über den Betriebshof gestattet.

Das Theater verfügt über einen innen liegenden Aufzug im Hinterhaus. Dieser darf durch die Pächterin / den Pächter mitbenutzt werden. Das Vorderhaus verfügt nicht über einen Aufzug.

Die Pächterin / der Pächter erstellt einen Hygieneplan und hält diesen ein.

Die Kassenhalle und das Opernfoyer sind nach allen Vorstellungen zeitnah aufzuräumen, Abfälle, Leergut etc. sind aus dem Haus zu bringen. Die Pächterin / der Pächter hat für ein hochwertiges, einem öffentlichen Theater angemessenes Erscheinungsbild zu sorgen.

Die Tische in der Kassenhalle und im Opernfoyer sind nach den Vorstellungen zu reinigen. Zu Grundreinigungen sind die von der Pächterin / dem Pächter genutzten Möbel wieder neu auszurichten.

Theater- und Opernbetriebe sind internationale Betriebe: Daher stellt die Pächterin / der Pächter sicher, dass das von ihm beschäftigte Personal zumindest Grundkenntnisse der englischen Sprache beherrscht.


Besondere Anforderungen an die Pächterin / den Pächtern

1. Veranstaltungen im Stadttheater Duisburg

Für die Bewirtung der Theaterbesuchenden vor den Vorstellungen und während der Pausen und die Vorbereitung auf die Bewirtung werden folgende Anforderungen gestellt:


  • Flexibilität sowie serviceorientierter und freundlicher Umgang mit Besucherinnen und Besuchern und kurzfristige Beantwortung ihrer Anfragen,
  • Stellen des ausreichenden Personals für Getränke- und Speisenausgabe während der Pausen (Besonderheit: längere Leerzeiten während der Vorstellung, aber starker Andrang in den 20- bis 30-minütigen Pausen),
  • Moderate Preisgestaltung, die die Gesamtkosten eines Theaterabends nicht außer Acht lässt, und angepasste Preise für die Schulvorstellungen,
  • „Standardspeisenangebot“ in Abstimmung mit der Theaterleitung,
  • Wegen Hellhörigkeit des Hauses geräuscharmes Arbeiten während der laufenden Vorstellung erforderlich.

2. Premierenfeiern

Die Oper- und Ballett-Premierenveranstaltungen finden im Opernfoyer statt. Die Pächterin / der Pächter stellt Essen und Getränke für ca. 45 Beteiligte bereit.

Die Schauspiel-Premierenfeiern können sowohl im Opernfoyer als auch in der Personalkantine veranstaltet werden. An diesen nehmen üblicherweise 25-50 Personen teil.

An den Premierenfeiern erhalten alle Teilnehmenden Freigetränke (Wasser, Softdrinks, Wein, Bier). Für eine Kontingentlösung, gerne auch über Sponsoring, sind wir sehr offen.

3. Sonderveranstaltungen
Im Stadttheater Duisburg finden Sonderveranstaltungen unterschiedlicher Größe statt.

Gegebenenfalls benötigte Stehtische, Tischdecken etc. organisiert die Pächterin / der Pächter grundsätzlich selbständig.

Ideen für Paketangebote (z.B. Ticket plus Getränk zu einem Pauschalpreis) stehen wir sehr offen gegenüber.
Mehr Informationen zur Verpachtung des Gastronomiebereiches
Weniger anzeigen
Pächterin/Pächter der Personalkantine im Theater Duisburg
Verpachtung der Personalkantine im
Theater Duisburg


Die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg suchen schnellstmöglich zunächst auf drei Jahre befristet

eine Pächterin / einen Pächter der Personalkantine im Theater der Stadt Duisburg.


Als Pächterin / Pächter bewirtschaften Sie die Personalkantine mit kalten und warmen Speisen sowie Getränken zu für Personalkantinen üblichen günstigen Preisen. Die Öffnungszeiten der Kantine entsprechen dem unseres Theaterbetriebs (s. „Nutzungsregelungen“).


Abgabefrist und Inhalt des Angebotes

Das vollständige Angebot muss uns bis spätestens 30. November 2024 vorliegen.

Es sind beizufügen:

  • Konzept der Personalkantine,
  • Vorschlag einer monatlichen Pachtzahlung,
  • Preisliste für angebotene Getränke und Speisen in der Personalkantine,

  • Preise für die gastronomische Ausrichtung von Premierenfeiern in der Kantine.

Der Pachtzeitraum beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2025 bzw. schnellstmöglich und ist zunächst auf drei Jahre befristet. Die Verlängerung des Pachtverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich.

Folgende Unterlagen und Eignungsnachweise sind gefordert:


  • Kurzbeschreibung Ihrer Person / Ihres Unternehmens mit beruflichem Werdegang und beruflicher Erfahrung,
  • Vollständige Angaben zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen,
  • Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse,
  • Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Lohn- und Umsatzsteuer,
  • Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung),
  • Polizeiliches Führungszeugnis und SchuFa-Auskunft (spätestens zum Präsentationstermin von den dazu eingeladenen Bewerbern und Bewerberinnen vorzulegen),
  • Kopie der Haftpflichtversicherungspolice mit Nachweisen der Höhe der versicherten Haftpflichtwerte,
  • Finanzierungskonzept,
  • Bescheinigung, dass Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLoG)- eigehalten wird,
  • mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Führung eines vergleichbaren Gastronomiebetriebs (Art und Umfang) inklusive Erfahrungen mit Veranstaltungen, jeweils mit Anschriften und Benennung einer Ansprechperson.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Eine Kostenerstattung für die Erstellung und Einreichung von Angeboten findet nicht statt.

Eine Besichtigung vorab wird sehr empfohlen.


Ansprechpersonen:

Für technische Fragen und Besichtigung:
Dennis Welters
Hausinspektor Tel.: 0203 / 283 62117 d.welters@stadt-duisburg.de

Für Fragen zur Bewerbung, Vertrag etc.:
Antonina Silberkuhl
Verwaltungsleiterin Theater
Tel.: 0203 / 283 62125
Mobil: 0160 / 90 394 489
a.silberkuhl@stadt-duisburg.de


Räumlichkeiten / Kaution

Der Pachtvertrag bezieht sich auf folgende Räume und Einrichtungen zur Bewirtschaftung nach Maßgabe der Bestandspläne der zuständigen Behörde der Stadt Duisburg:

Hinterhaus
Erdgeschoss
Kantinenraum mit Theke inkl. Kühlung, Küche, 2 Abstellräume, Sozialraum mit WC

Einrichtung des Pachtgegenstandes

Die Kulturbetriebe Duisburg stellen folgende Einrichtungsgegenstände in der Personalkantine zur Verfügung:

  • Thekenkorpus inkl. Kühlung,
  • Tische,
  • Stühle.

Aktuell befindet sich keine Küchentechnik in der Kantine. Die Küchenausstattung ist durch die Pächterin / den Pächter vorgesehen. Nach Absprache kann die Pächterin / der Pächter bei der Anschaffung der Küchenausstattung von den Kulturbetrieben Duisburg unterstützt werden.

Die Pächterin / der Pächter stellt und unterhält mindestens die folgenden Einrichtungsgegenstände:


  • Zusätzliche Kühltruhen und Kühlvitrinen bei Bedarf,
  • Eiswürfelbereiter bei Bedarf,
  • Zusätzliche Schmutzmatten bei Bedarf,
  • Kaffeemaschinen,
  • Porzellan,
  • Besteck,
  • Gläser,
  • Kleininventar.

Sie stellen in der Kantine einen Servierwagen mit Behältnis für benutztes Besteck und einen Abfallkorb für gebrauchte Papierservietten auf. Das Aufstellen weiterer Einrichtungsgegenstände sowie das Verschieben bzw. Verändern von Gegenständen des Theaters bedürfen der Genehmigung der Theaterleitung.

Nutzungsregelungen
Den Kulturbetrieben Duisburg obliegen die Beheizung und die Versorgung der verpachteten Räume mit Strom und Wasser nach Maßgabe der vorhandenen Anschlüsse und Einrichtungen.

Für die Pächterin / den Pächter wird am Stadttheater eine Parkmöglichkeit für den Lieferverkehr in den dafür benötigten Zeiten zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung und Abholung von Material nach 22 Uhr ist nur über den Betriebshof gestattet.

Die Pächterin / der Pächter erstellt einen Hygieneplan und hält ihn ein.

Öffnungszeiten:
Grundsätzlich ist die Kantine maximal von 09:00 bis 22:00 Uhr bzw. eine halbe Stunde nach der letzten Vorstellung / Probe geöffnet. Wenn keine Proben und Vorstellungen stattfinden, sind abweichende Öffnungszeiten mit der Theaterleitung abzustimmen.
Während der spielfreien Zeit im Sommer erfolgt sechs Wochen lang kein Kantinenbetrieb. Mögliche Abweichungen der Öffnungszeiten sind mit der Theaterleitung abzustimmen.

Zielgruppe:
Die Kantine ist das Herzstück des Theaters, in dem sich alle Abteilungen / Gewerke / Kunstschaffende treffen und austauschen. Dieser Austausch soll durch eine persönliche und einladende Atmosphäre gefördert werden.

In der Regel sind ca. 30-35 Verwaltungs- und Technikmitarbeitende täglich vor Ort. Zu den Probezeiten und während der Aufführungen sind bis zu 140 Personen im Haus.
Diese Angaben stellen eine Orientierungshilfe dar. Die Kulturbetriebe übernehmen keine Gewähr für die Mindestumsatzhöhe oder eine bestimmte Essensabnahmezahl.

Die Kantine im Theater soll neben den Beschäftigten im Hause perspektivisch auch allen anderen städtischen bzw. stadtnahen Mitarbeitenden (zum Beispiel Stadtwerke Duisburg oder Wirtschaftsbetriebe Duisburg) offenstehen.

Angebot:
Täglich wechselndes Angebot von mindestens zwei warmen Mahlzeiten. Im Rahmen der Angebotspalette sind Suppen, Eintöpfe, Salate, sowie vegetarische und Fisch- / Fleischgerichte mit frischem Gemüse vorzusehen.

Wir erwarten eine Lebensmittelauswahl, die am Ziel einer gesundheitsfördernden Ernährung orientiert ist, eine nährstoffschonende Zubereitung, Abwechslung und Vielfalt im Speiseplan sowie ggf. eine Verwendung von regionalen Produkten. Bei der Zusammenstellung des Speiseangebotes ist auch zu berücksichtigen, dass Mitglieder der Ballettcompany regelmäßig in der Kantine essen.

Schnelle Küche: Zur Einhaltung von Pausenzeiten für die Mitarbeitenden müssen mindestens zwei Gerichte innerhalb von 10 Minuten nach Bestellung serviert werden. Zusätzlich soll eine „kleine Speisekarte“ während der gesamten Öffnungszeit angeboten werden (insbesondere belegte Brötchen, kleine und schnelle Gerichte, Mineralwasser, Softdrinks und Säfte).

Die Pächterin / der Pächter soll den Wochenspeiseplan vorab durch Aushang etc. bekannt geben.

Hochprozentige alkoholische Getränke dürfen nicht angeboten werden. Weitere alkoholische Getränke wie Bier, Wein, etc. dürfen erst nach Ende der Probe bzw. Vorstellung ausgegeben werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Tee- und Kaffeesorten angeboten werden.

Die Pächterin / der Pächter benennt für die Kantine eine feste Ansprechperson vor Ort als Koordination und Schnittstelle zwischen dem Theater und der Pächterin / dem Pächter.


Besondere Anforderungen an die Pächterin / den Pächter

1. Premierenfeiern

Die Schauspiel-Premierenfeiern finden überwiegend in der Personalkantine statt. An diesen nehmen üblicherweise 25-50 Personen teil. An den Premierenfeiern erhalten alle Teilnehmenden Freigetränke (Wasser, Softdrinks, Wein, Bier). Für eine Kontingentlösung, gerne auch über Sponsoring, sind wir sehr offen.

2. Interne Veranstaltungen

Für warme und kalte Getränke für interne Veranstaltungen der Kulturbetriebe Duisburg und der Deutschen Oper am Rhein, wie z.B. Konferenzen, Besprechungen etc., gelten die Preise der Personalkantine.

Mehr Informationen zur Verpachtung der Personalkantine
Weniger anzeigen