Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
AGB Theater und Philharmonie Duisburg
Kartenreservierung und Vorverkauf
Vorbestellte Karten werden bis max. 10 Tage nach Eingang des Kartenwunschs, längstens bis zu drei Tage vor der Veranstaltung, für Sie reserviert. Sind sie bis dahin nicht bezahlt, gehen sie in den Verkauf zurück. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrift werden Ihnen die Tickets auf Wunsch an der Veranstaltungskasse hinterlegt oder gegen eine Gebühr von 2,50 Euro je Bestellung zugesandt. Verkaufte Karten können nicht zurückgenommen werden.
print@home
Für alle Vorstellungen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Karten im Internet unter www.theater-duisburg.de zu erwerben. Sie können hier Karten bis zu ca. 1 Stunde vor der Veranstaltung kaufen und sich diese auf dem eigenen Drucker ausdrucken. Hierfür wählen sie bei der Bestellung als Versandart print@home.
Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (jeweils bis zum 27. Lebensjahr), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger sowie schwerbehinderte (ab 80% Beeinträchtigung) erhalten 50% Ermäßigung auf den Karten-Nettopreis (gilt nicht für Abonnements, Kinderpreise und besonders gekennzeichnete Vorstellungen).
Besuchergruppen
Gruppen ab 10 Personen erhalten eine Ermäßigung von bis zu 20% auf den Gesamtpreis (nach Maßgabe vorhandener Karten).
Barrierefreiheit
Das Theater Duisburg ist ein historisches Gebäude mit eingeschränkter Barrierefreiheit. Das Theater kann von Rollstuhlfahrern über eine breite Rampe (Steigung 11,5%) erreicht werden. In der Kassenhalle befinden sich eine behindertengerechte Toilette sowie ein Treppenlift zum Parkett. Der Treppenlift hat eine maximale Tragkraft von 225kg. Er kann Rollstühle mit einer maximalen Standfläche von 97cm x 80cm (Länge x Breite) transportieren. Aufgrund der Bauweise des Treppenlifts darf der Rollstuhl auf der Höhe von ca. 89cm nicht breiter als 64cm sein.
Das Theater verfügt über fünf Rollstuhlfahrerplätze mit jeweils einem Platz für eine Begleitperson. Die Plätze befinden sich im 1., 2. sowie 3. Parkett. Bitte geben Sie bei der Kartenbestellung direkt an, ob Sie einen Rollstuhlplatz benötigen. Es gibt leider keinen Fahrstuhl ins Opernfoyer und FOYER III. Zwei Behindertenparkplätze befinden sich in der Moselstraße.
Bei Hörproblemen
Im Theater Duisburg können Infrarot-Hörhilfen beim Abendpersonal in der Kassenhalle (gegen Pfand) ausgeliehen werden. Bitte beachten Sie beim Kauf Ihres Tickets, dass unsere Hörhilfen im Parkett in den Reihen 14 bis 16 und in den Logen, sowie im 1. Rang in den Reihen 6 und 7 und in den Logen aus technischen Gründen nicht funktionieren.
Garderobe
Bitte geben Sie Ihren Mantel, Regenschirme, sowie größere Taschen oder Rucksäcke (in der Regel größer als DIN A4) an der Garderobe ab - dieser Service ist im Kartenpreis inbegriffen. Bei Verlust Ihres Garderoben-Chips erheben wir eine Gebühr von 10,00 €, die wir Ihnen zurückgeben, wenn Sie Ihren Chip wiederfinden und bei uns abgeben.
Fotografieren und Filmen
Wie in anderen Theatern sind auch im Theater Duisburg aus urheberrechtlichen Gründen Bild-und Tonaufnahmen bei Vorstellungen nicht gestattet.
Zuspätkommen
In der Regel beginnen alle Vorstellungen pünktlich. Erreichen Sie unser Haus nach Vorstellungsbeginn, so wird Ihnen bei Veranstaltungen im Großen Haus ein Platz im 2. Rang zugewiesen. Falls die Vorstellung eine Pause hat, können Sie nach der Pause natürlich Ihren regulären Platz aufsuchen. Im Opernfoyer und im FOYER III ist kein Nacheinlass möglich.
Zwischeneinlass
Sollte es für Sie einmal zwingend notwendig sein, während der Vorstellung den Zuschauerraum zu verlassen, können Sie unter Umständen nicht direkt auf Ihren Platz zurückkehren. Nur wenn es ohne Störung der Vorstellung möglich ist, lassen wir Sie wieder ein.
Sitzkissen
Sitzkissen werden nur an Kinder (außerhalb von Kindervorstellungen) ausgegeben.
Getränke & Speisen
Vor der Vorstellung und in der Pause bietet Ihnen unser Gastronom in den Foyers Getränke und kleine Speisen an. Bitte beachten Sie, dass der Verzehr von Getränken und Speisen im Zuschauerraum nicht gestattet ist.
Rauchen
Unsere Gäste können gerne vor dem Haupteingang rauchen. Das Theater selbst ist rauchfrei (auch E-Zigaretten). Sonstige Drogen sind verboten.
Tiere
Mit Ausnahme von Führ- und Diensthunden dürfen Tiere nicht in das Gebäude des Theaters mitgenommen werden.
Anweisungen des Vorderhauspersonals
Den Anweisungen des Vorderhauspersonals ist Folge zu leisten.
Vorbestellte Karten werden bis max. 10 Tage nach Eingang des Kartenwunschs, längstens bis zu drei Tage vor der Veranstaltung, für Sie reserviert. Sind sie bis dahin nicht bezahlt, gehen sie in den Verkauf zurück. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrift werden Ihnen die Tickets auf Wunsch an der Veranstaltungskasse hinterlegt oder gegen eine Gebühr von 2,50 Euro je Bestellung zugesandt. Verkaufte Karten können nicht zurückgenommen werden.
print@home
Für alle Vorstellungen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Karten im Internet unter www.theater-duisburg.de zu erwerben. Sie können hier Karten bis zu ca. 1 Stunde vor der Veranstaltung kaufen und sich diese auf dem eigenen Drucker ausdrucken. Hierfür wählen sie bei der Bestellung als Versandart print@home.
Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (jeweils bis zum 27. Lebensjahr), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger sowie schwerbehinderte (ab 80% Beeinträchtigung) erhalten 50% Ermäßigung auf den Karten-Nettopreis (gilt nicht für Abonnements, Kinderpreise und besonders gekennzeichnete Vorstellungen).
Besuchergruppen
Gruppen ab 10 Personen erhalten eine Ermäßigung von bis zu 20% auf den Gesamtpreis (nach Maßgabe vorhandener Karten).
Barrierefreiheit
Das Theater Duisburg ist ein historisches Gebäude mit eingeschränkter Barrierefreiheit. Das Theater kann von Rollstuhlfahrern über eine breite Rampe (Steigung 11,5%) erreicht werden. In der Kassenhalle befinden sich eine behindertengerechte Toilette sowie ein Treppenlift zum Parkett. Der Treppenlift hat eine maximale Tragkraft von 225kg. Er kann Rollstühle mit einer maximalen Standfläche von 97cm x 80cm (Länge x Breite) transportieren. Aufgrund der Bauweise des Treppenlifts darf der Rollstuhl auf der Höhe von ca. 89cm nicht breiter als 64cm sein.
Das Theater verfügt über fünf Rollstuhlfahrerplätze mit jeweils einem Platz für eine Begleitperson. Die Plätze befinden sich im 1., 2. sowie 3. Parkett. Bitte geben Sie bei der Kartenbestellung direkt an, ob Sie einen Rollstuhlplatz benötigen. Es gibt leider keinen Fahrstuhl ins Opernfoyer und FOYER III. Zwei Behindertenparkplätze befinden sich in der Moselstraße.
Bei Hörproblemen
Im Theater Duisburg können Infrarot-Hörhilfen beim Abendpersonal in der Kassenhalle (gegen Pfand) ausgeliehen werden. Bitte beachten Sie beim Kauf Ihres Tickets, dass unsere Hörhilfen im Parkett in den Reihen 14 bis 16 und in den Logen, sowie im 1. Rang in den Reihen 6 und 7 und in den Logen aus technischen Gründen nicht funktionieren.
Garderobe
Bitte geben Sie Ihren Mantel, Regenschirme, sowie größere Taschen oder Rucksäcke (in der Regel größer als DIN A4) an der Garderobe ab - dieser Service ist im Kartenpreis inbegriffen. Bei Verlust Ihres Garderoben-Chips erheben wir eine Gebühr von 10,00 €, die wir Ihnen zurückgeben, wenn Sie Ihren Chip wiederfinden und bei uns abgeben.
Fotografieren und Filmen
Wie in anderen Theatern sind auch im Theater Duisburg aus urheberrechtlichen Gründen Bild-und Tonaufnahmen bei Vorstellungen nicht gestattet.
Zuspätkommen
In der Regel beginnen alle Vorstellungen pünktlich. Erreichen Sie unser Haus nach Vorstellungsbeginn, so wird Ihnen bei Veranstaltungen im Großen Haus ein Platz im 2. Rang zugewiesen. Falls die Vorstellung eine Pause hat, können Sie nach der Pause natürlich Ihren regulären Platz aufsuchen. Im Opernfoyer und im FOYER III ist kein Nacheinlass möglich.
Zwischeneinlass
Sollte es für Sie einmal zwingend notwendig sein, während der Vorstellung den Zuschauerraum zu verlassen, können Sie unter Umständen nicht direkt auf Ihren Platz zurückkehren. Nur wenn es ohne Störung der Vorstellung möglich ist, lassen wir Sie wieder ein.
Sitzkissen
Sitzkissen werden nur an Kinder (außerhalb von Kindervorstellungen) ausgegeben.
Getränke & Speisen
Vor der Vorstellung und in der Pause bietet Ihnen unser Gastronom in den Foyers Getränke und kleine Speisen an. Bitte beachten Sie, dass der Verzehr von Getränken und Speisen im Zuschauerraum nicht gestattet ist.
Rauchen
Unsere Gäste können gerne vor dem Haupteingang rauchen. Das Theater selbst ist rauchfrei (auch E-Zigaretten). Sonstige Drogen sind verboten.
Tiere
Mit Ausnahme von Führ- und Diensthunden dürfen Tiere nicht in das Gebäude des Theaters mitgenommen werden.
Anweisungen des Vorderhauspersonals
Den Anweisungen des Vorderhauspersonals ist Folge zu leisten.
AGB Deutsche Oper am Rhein
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern*innen und der Deutschen Oper am Rhein (DOR). Mit Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins, weiterer Waren der DOR oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten*innen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Abonnementbedingungen der DOR keine speziellen Regelungen getroffen sind.
2. Einlass zu den Aufführungen
Dem Einlasspersonal ist eine gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung. Verspätete Besucher*innen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, noch eingelassen zu werden. Soweit es ohne Beeinträchtigung des Stückablaufes möglich ist, können sie jedoch gegebenenfalls auf Anweisung des Vorderhauspersonals zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
3. Spielplan / Anfangszeiten
Der Spielplan mit den Anfangszeiten und Besetzungen wird von der DOR regelmäßig veröffentlicht. Für die Angaben in dem Spielplan, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten.
4. Vorverkauf
Der Vorverkauf umfasst die gesamte Spielzeit. Spielplan- sowie Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Vorbestellte Karten werden in der Regel bis 10 Tage nach Eingang des Kartenwunsches reserviert. Werden vorbestellte Karten nicht abgeholt, so verfällt die Reservierung. Änderungen der Reservierungsfristen bleiben vorbehalten. Reservierungen zur Abendkasse sind nur dann möglich, wenn die Karten bis zum Ablauf der Reservierungsfrist bezahlt wurden.
5. Eintrittspreise
Die geltenden Eintrittspreise werden für jede Spielzeit in der Regel neu festgelegt. Sie können den Spielplanveröffentlichungen der DOR entnommen werden.
6. Ermäßigte Eintrittspreise
Für Vorstellungen der DOR gelten die jeweils im Spielzeitheft und auf der Homepage der DOR veröffentlichen Ermäßigungen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem Nachweis der Ermäßigung gültig. Kann der Nachweis an der Einlasskontrolle nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Premieren, Sonderveranstaltungen, Silvestervorstellungen und Gastspiele. Außerdem sind Ermäßigungen in bestimmten Vorstellungen nur in eingeschränkten Platzbereichen verfügbar. Bei einer nachträglichen Ermäßigung von Karten wird eine Gebühr bis zu 8,00 Euro pro Ticket berechnet. Die Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich. Da die im Kartenpreis enthaltenen externen Kosten nicht ermäßigt werden, weicht der ermäßigte Kartenpreis im Verhältnis zum Ermäßigungsprozentsatz geringfügig nach oben ab.
7. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Jeglicher nicht genehmigte gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zu einem solchen Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung der DOR untersagt. Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten durch Besucher*innen oder Dritte in den Räumen oder unmittelbar vor den Spielstätten der DOR sowie vor ihrer Tageskasse ist strikt untersagt. Die DOR behält sich rechtliche Schritte gegen Personen, die diesem Verbot zuwider handeln, vor. Für jeden schuldhaften Verstoß fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des gezahlten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden durch die DOR bleibt vorbehalten.
8. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Sofern aus Kulanzgründen eine Rückgabe – gegen Stornogutschein – dennoch zugelassen wird, wird eine Bearbeitungsgebühr bis zu 8,00 Euro pro Karte berechnet. Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs, insbesondere Unterbrechungen, ein verspäteter Vorstellungsbeginn oder eine konzertante Aufführung, berechtigen in der Regel nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.
Soweit die DOR Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt, gilt §312g Abs.2 Ziffer 9 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht somit nicht.
Wird anstelle eines Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse gebührenfrei gegen einen Gutschein zurückgegeben werden. Wird eine Vorstellung abgesagt, bemüht sich die DOR, eine Ersatzaufführung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Gutschein gewährt. Ein solcher Gutschein kann ebenfalls gegen Rückgabe der Eintrittskarte erhalten werden, wenn eine Vorstellung abgebrochen wurde, sofern zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der reinen Vorstellungszeit (ohne Pause) gezeigt war. Musste eine Aufführung nach der Hälfte abgebrochen werden, sind sämtliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die vorgenannten Ansprüche können innerhalb von 14 Tagen ab Vorstellungstermin schriftlich gegenüber der DOR geltend gemacht werden. Ein Erstattungsanspruch des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen dieser Frist geltend gemacht wird.
Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere wird für eine vom/von der Besucher*in, auch in Folge von höherer Gewalt, versäumte Vorstellung sowie verfallene Karten oder Gutscheine, kein Ersatz geleistet. Vergebliche Aufwendungen des Besuchers (Reisekosten u.ä.) können in keinem Fall ersetzt werden.
9. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust einer Eintrittskarte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche gegen die DOR auf Ausstellung einer Ersatzkarte.
10. Gutscheine
Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom/von der Kunden*in zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der/die Kunde*in für die Differenz einen neuen Wertgutschein. Die Gültigkeitsdauer eines Stornogutscheins beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Für verlorene oder verfallene Gutscheine kann kein Ersatz gewährt werden.
11. Garderobe
Mäntel, Schirme, Rucksäcke, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Es erfolgt keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä. seitens der DOR. Bei Vorlage einer ausgegebenen Garderobenmarke ist das Personal der DOR berechtigt, die Garderobenstücke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den/die Besitzer*in der Marke auszuhändigen. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die Garderobe nur dann ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher*in seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Für die Wiederbeschaffung der Garderobenmarke sind der DOR 10,00 EUR zu ersetzen. Für Verlust und Beschädigung aufbewahrter Garderobe haftet die DOR nur, insoweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Ansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung aufbewahrter Gegenstände sind auf einen Betrag von 250,00 EUR begrenzt. Beschädigungen oder Verlust der Garderobe sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen Beschädigung und Verlustes aufbewahrter Gegenstände sind binnen eines Monats nach dem Vorstellungsbesuch der DOR gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche nicht mehr möglich.
12. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt der Theaterleitung, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen bedienen. Den Anweisungen des Personals des DOR ist Folge zu leisten.
Besuchern*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher*innen belästigen. Speisen und Getränke dürfen nicht mit in den Zuschauerbereich mitgenommen werden. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein/eine Besucher*in unberechtigterweise den Platz, kann die DOR den Differenzbetrag erheben oder den/die Besucher*in auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen oder störenden Lichtquellen dürfen während der Vorstellung nicht genutzt werden und sind daher auszuschalten. In den Spielstätten der DOR besteht ferner ein absolutes Rauchverbot.
13. Bild- und / oder Tonaufzeichnungen
Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung, auch solche für den privaten Gebrauch, sind verboten. Die DOR behält sich hierbei sämtliche rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vor. Bei Zuwiderhandlungen ist das Vorderhauspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von der DOR verwahrt. Sie werden an den/die Eigentümer*in erst wieder ausgehändigt, wenn dieser die Löschung der Aufzeichnung der DOR nachgewiesen hat.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von der DOR ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung versendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Werden solche Aufnahmen im Rahmen einer Vorstellung gemacht, wird in Aushängen darauf hingewiesen. Es besteht die Möglichkeit gegenüber den ermächtigten Personen einer Aufnahme der eigenen Person zu widersprechen.
14. Haftung
Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein/eine Besucher*in in den Räumen der DOR erleidet, ist auf Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeitern*innen oder Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen*innen der DOR begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
15. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Die Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
Düsseldorf – Duisburg, den 15.09.2021
Prof. Christoph Meyer
Generalintendant
Alexandra Stampler-Brown
Geschäftsführende Direktorin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern*innen und der Deutschen Oper am Rhein (DOR). Mit Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins, weiterer Waren der DOR oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten*innen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Abonnementbedingungen der DOR keine speziellen Regelungen getroffen sind.
2. Einlass zu den Aufführungen
Dem Einlasspersonal ist eine gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung. Verspätete Besucher*innen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, noch eingelassen zu werden. Soweit es ohne Beeinträchtigung des Stückablaufes möglich ist, können sie jedoch gegebenenfalls auf Anweisung des Vorderhauspersonals zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
3. Spielplan / Anfangszeiten
Der Spielplan mit den Anfangszeiten und Besetzungen wird von der DOR regelmäßig veröffentlicht. Für die Angaben in dem Spielplan, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten.
4. Vorverkauf
Der Vorverkauf umfasst die gesamte Spielzeit. Spielplan- sowie Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Vorbestellte Karten werden in der Regel bis 10 Tage nach Eingang des Kartenwunsches reserviert. Werden vorbestellte Karten nicht abgeholt, so verfällt die Reservierung. Änderungen der Reservierungsfristen bleiben vorbehalten. Reservierungen zur Abendkasse sind nur dann möglich, wenn die Karten bis zum Ablauf der Reservierungsfrist bezahlt wurden.
5. Eintrittspreise
Die geltenden Eintrittspreise werden für jede Spielzeit in der Regel neu festgelegt. Sie können den Spielplanveröffentlichungen der DOR entnommen werden.
6. Ermäßigte Eintrittspreise
Für Vorstellungen der DOR gelten die jeweils im Spielzeitheft und auf der Homepage der DOR veröffentlichen Ermäßigungen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem Nachweis der Ermäßigung gültig. Kann der Nachweis an der Einlasskontrolle nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Premieren, Sonderveranstaltungen, Silvestervorstellungen und Gastspiele. Außerdem sind Ermäßigungen in bestimmten Vorstellungen nur in eingeschränkten Platzbereichen verfügbar. Bei einer nachträglichen Ermäßigung von Karten wird eine Gebühr bis zu 8,00 Euro pro Ticket berechnet. Die Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich. Da die im Kartenpreis enthaltenen externen Kosten nicht ermäßigt werden, weicht der ermäßigte Kartenpreis im Verhältnis zum Ermäßigungsprozentsatz geringfügig nach oben ab.
7. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Jeglicher nicht genehmigte gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zu einem solchen Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung der DOR untersagt. Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten durch Besucher*innen oder Dritte in den Räumen oder unmittelbar vor den Spielstätten der DOR sowie vor ihrer Tageskasse ist strikt untersagt. Die DOR behält sich rechtliche Schritte gegen Personen, die diesem Verbot zuwider handeln, vor. Für jeden schuldhaften Verstoß fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des gezahlten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden durch die DOR bleibt vorbehalten.
8. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Sofern aus Kulanzgründen eine Rückgabe – gegen Stornogutschein – dennoch zugelassen wird, wird eine Bearbeitungsgebühr bis zu 8,00 Euro pro Karte berechnet. Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs, insbesondere Unterbrechungen, ein verspäteter Vorstellungsbeginn oder eine konzertante Aufführung, berechtigen in der Regel nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.
Soweit die DOR Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt, gilt §312g Abs.2 Ziffer 9 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht somit nicht.
Wird anstelle eines Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse gebührenfrei gegen einen Gutschein zurückgegeben werden. Wird eine Vorstellung abgesagt, bemüht sich die DOR, eine Ersatzaufführung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Gutschein gewährt. Ein solcher Gutschein kann ebenfalls gegen Rückgabe der Eintrittskarte erhalten werden, wenn eine Vorstellung abgebrochen wurde, sofern zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der reinen Vorstellungszeit (ohne Pause) gezeigt war. Musste eine Aufführung nach der Hälfte abgebrochen werden, sind sämtliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die vorgenannten Ansprüche können innerhalb von 14 Tagen ab Vorstellungstermin schriftlich gegenüber der DOR geltend gemacht werden. Ein Erstattungsanspruch des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen dieser Frist geltend gemacht wird.
Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere wird für eine vom/von der Besucher*in, auch in Folge von höherer Gewalt, versäumte Vorstellung sowie verfallene Karten oder Gutscheine, kein Ersatz geleistet. Vergebliche Aufwendungen des Besuchers (Reisekosten u.ä.) können in keinem Fall ersetzt werden.
9. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust einer Eintrittskarte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche gegen die DOR auf Ausstellung einer Ersatzkarte.
10. Gutscheine
Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom/von der Kunden*in zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der/die Kunde*in für die Differenz einen neuen Wertgutschein. Die Gültigkeitsdauer eines Stornogutscheins beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Für verlorene oder verfallene Gutscheine kann kein Ersatz gewährt werden.
11. Garderobe
Mäntel, Schirme, Rucksäcke, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Es erfolgt keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä. seitens der DOR. Bei Vorlage einer ausgegebenen Garderobenmarke ist das Personal der DOR berechtigt, die Garderobenstücke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den/die Besitzer*in der Marke auszuhändigen. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die Garderobe nur dann ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher*in seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Für die Wiederbeschaffung der Garderobenmarke sind der DOR 10,00 EUR zu ersetzen. Für Verlust und Beschädigung aufbewahrter Garderobe haftet die DOR nur, insoweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Ansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung aufbewahrter Gegenstände sind auf einen Betrag von 250,00 EUR begrenzt. Beschädigungen oder Verlust der Garderobe sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen Beschädigung und Verlustes aufbewahrter Gegenstände sind binnen eines Monats nach dem Vorstellungsbesuch der DOR gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche nicht mehr möglich.
12. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt der Theaterleitung, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen bedienen. Den Anweisungen des Personals des DOR ist Folge zu leisten.
Besuchern*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher*innen belästigen. Speisen und Getränke dürfen nicht mit in den Zuschauerbereich mitgenommen werden. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein/eine Besucher*in unberechtigterweise den Platz, kann die DOR den Differenzbetrag erheben oder den/die Besucher*in auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen oder störenden Lichtquellen dürfen während der Vorstellung nicht genutzt werden und sind daher auszuschalten. In den Spielstätten der DOR besteht ferner ein absolutes Rauchverbot.
13. Bild- und / oder Tonaufzeichnungen
Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung, auch solche für den privaten Gebrauch, sind verboten. Die DOR behält sich hierbei sämtliche rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vor. Bei Zuwiderhandlungen ist das Vorderhauspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von der DOR verwahrt. Sie werden an den/die Eigentümer*in erst wieder ausgehändigt, wenn dieser die Löschung der Aufzeichnung der DOR nachgewiesen hat.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von der DOR ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung versendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Werden solche Aufnahmen im Rahmen einer Vorstellung gemacht, wird in Aushängen darauf hingewiesen. Es besteht die Möglichkeit gegenüber den ermächtigten Personen einer Aufnahme der eigenen Person zu widersprechen.
14. Haftung
Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein/eine Besucher*in in den Räumen der DOR erleidet, ist auf Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeitern*innen oder Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen*innen der DOR begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
15. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Die Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
Düsseldorf – Duisburg, den 15.09.2021
Prof. Christoph Meyer
Generalintendant
Alexandra Stampler-Brown
Geschäftsführende Direktorin
Abobedingungen
Bedingungen 6er-/Junge 4er-Karte